Sonderurlaub

Für die Tätigkeit im Ehrenamt können berufstätige Mitglieder des Leitungs- und Betreuerteams unter gewissen Umständen eine Freistellung für ihr ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit beantragen

  • in Luxemburg: Conge Jeunesse
    In Luxemburg können Betreuer sowohl für die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungen als auch für die Mitwirkung in einem Projektteam jährlich bis zu 10 Tage Sonderurlaub beantragen. Sofern ein entsprechender Antrag bewilligt wird, wird der Antragsteller vom Arbeitgeber unter Fortzahlung der regulären Bezüge freigestellt.
  • in Deutschland: Sonderurlaub
    Ehrenamtliche und leitend Tätige in der Jugendarbeit haben Anspruch auf bis zu zwölf Tage Sonderurlaub pro Jahr, die auch als 24 halbe Tage gewährt werden können. Ein Anspruch auf Lohn, Gehalt oder Ausbildungsvergütung besteht für diese Zeit nicht. Jedoch zahlt das Land Rheinland-Pfalz für jeden vollen Sonderurlaubstag einen Ausgleichsbetrag von bis zu 70 Euro.